Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.11.2023 den Entwurf der 31. Flächennutzungsplanänderung i.d.F.v. 08.11.2023 gebilligt.
Der Entwurf der 31. Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet am Ortseingang Hofolding West, südlich der Sauerlacher Straße (gegenüber Netto-Markt) und nördlich des Kreuzwegs (Grundstücke Flst. 4, 112, je Gemarkung Hofolding) und die Begründung liegen im Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. OG 09,
vom 23.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023,
während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächen-nutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Art der Information |
---|---|
Boden |
Bodenaufbau, Bodenqualität, Bodenzusammensetzung; Versickerungs-fähigkeit |
Fläche |
Bestand/Änderung |
Wasser |
Lage; Grundwasserverhältnisse; Versickerungsfähigkeit |
Luft und Klima, Klimaschutz |
Bestand/Änderung; Windrichtung |
Arten und Biotope, biologische Vielfalt |
Lage; Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung; Eingriff-Ausgleichs-Bilanz; Maßnahmen zur Vermeidung/Minimierung/Kompensation von Eingriffen |
Orts- und Landschaftsbild |
Lage; Bestand/Änderung |
Mensch (Immissions-schutz, Luftreinhaltung, Freizeit und Erholung) |
Lage; Nutzungen; Verkehr; Geruch |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter http://brunnthal.de/rathaus/baurecht/aktuelle-verfahren/ veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Brunnthal, 09.11.2023
Stefan Kern
Erster Bürgermeister