Weiter Wohnraum für ukrainische Geflüchtete gesucht
So können Sie helfen
Wohnraum einfach und schnell über die Wohnraumbörse zur Verfügung stellen
Wer Wohnraum für Ukrainerinnen und Ukrainer zur Verfügung stellen möchte, kann dies ganz einfach mithilfe eines Online-Formulars in der eigens eingerichteten Wohnraumbörse des Landkreises tun. Hierfür sind weder Benutzerkonto noch Passwort oder Login notwendig. Hier gelangen Sie zur Anmeldung: https://muenchen.wohnraum.tuerantuer.org
Miet- und Wohnnebenkosten können durch das Landratsamt übernommen werden
Bei Geflüchteten, die Arbeitslosengeld 2 beziehen, kann das Jobcenter bzw. das Sozialamt bei der Berechnung der Sozialleistungen angemessene Kosten im Rahmen der aktuellen Mietobergrenze anerkennen. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Miet- oder Untermietvertag. Auch Wohnnebenkosten können auf diesem Wege berücksichtigt werden. Durch eine schriftliche Erklärung der Geflüchteten, kann eine direkte Überweisung der Miete oder auch der Nebenkosten an den Vermieter erfolgen. Informationen zu den Mietobergrenzen können Sie hier abrufen: https://www.landkreis-muenchen.de/themen/arbeit-gewerbe-jobcenter/jobcenter/mietobergrenzen-fuer-empfaenger-von-leistungen-nach-dem-sgb-ii-und-xii/
Wohnraum kostenfrei zur Verfügung zu stellen, hat jetzt Vorteile
Wer Wohnraum kostenfrei zur Verfügung stellt, hat jetzt gegenüber der bisherigen Pauschalregelung klare Vorteile: Anbieter von Wohnraum können mit ihren Gästen auch eine Beteiligung an den Wohnnebenkosten vereinbaren. Real anfallenden Kosten in angemessener Höhe können dann je nach Leistungsbezug vom Jobcenter oder vom Sozialamt berücksichtigt werden. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gastgeber und Geflüchteten. Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit der privaten Aufnahme Geflüchteter finden Anbieter von Wohnraum hier: https://www.landkreis-muenchen.de/themen/auslaenderrecht-und-integration/integration/integreat-digitale-integrationsplattform/