Aktualisierung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes

22. November 2022: Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB), Öffentliche Auslegung (§§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 Abs. 2 BauGB)

1. Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.11.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aktualisierung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Geltungsbereich
Gesamtes Gemeindegebiet

Verfahrensart
Die Aktualisierung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes wird nach den Vorschriften für das vereinfachte Verfahren durchgeführt (§ 13 BauGB). Dabei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aktualisierung werden die vorangegangenen Flächennutzungsplanänderungen (zuletzt: 29. Änderung) in den Gesamtflächennutzungsplan eingearbeitet. Dabei erfolgt auch eine Digitalisierung.

2. Öffentliche Auslegung (§§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 Abs. 2 BauGB)
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.11.2022 den Entwurf i.d.F.v. 09.11.2022 und die Begründung gebilligt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wurde nach § 13 Abs. 2 Satz1 Nr. 1 BauGB abgesehen. Der Entwurf und die Begründung liegen

vom 08.12.2022 bis 09.01.2023

im Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, Brunnthal, 1. Obergeschoss, Zi. OG 09, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf i.d.F.v. 09.11.2022 sind auch im Internet unter http://brunnthal.de/rathaus/baurecht/aktuelle-verfahren/ veröffentlicht.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Brunnthal, 15.11.2022

Stefan Kern
Erster Bürgermeister