Bebauungsplan Nr. 133 „Seniorenzentrum Hofolding West“, Hofolding
1. Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.05.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 133 „Seniorenzentrum Hofolding West“, Hofolding, beschlossen.
Geltungsbereich
Ortseingang Hofolding West südlich der Sauerlacher Straße (gegenüber Netto-Markt) und nördlich des Kreuzwegs nebst Flächen der Sauerlacher Straße.
Folgende Grundstücke sind betroffen: Flst. 4, 4/6 Teilfläche (ggf. Sichtdreieck), 112, 113 Teilfläche (ggf. Sichtdreieck), 113/1 Teilfläche (ggf. Sichtdreieck), 606 Teilfläche (Straßenanschluss), 606/11 Teilfläche (Straßenanschluss), je Gemarkung Hofolding.
Der Lageplan vom 11.05.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe Lageplan unten).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, Brunnthal, 1. Obergeschoss, Zi. OG 09, während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter http://brunnthal.de/rathaus/baurecht/aktuelle-verfahren/ eingesehen werden.