Flächennutzungsplan (31. Änderung: „Seniorenzentrum Hofolding West“, Hofolding)

12. Mai 2022: Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB), Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

1. Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.05.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 31. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Geltungsbereich
Ortseingang Hofolding West südlich der Sauerlacher Straße (gegenüber Netto-Markt) und nördlich des Kreuzwegs.
Folgende Grundstücke sind betroffen: Flst. 4 (Ost), 112 (West), je Gemarkung Hofolding.
Der Lageplan vom 11.05.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe Lageplan unten).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Flächennutzungsplans kann im Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, Brunnthal, 1. Obergeschoss, Zi. OG 09, während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter http://brunnthal.de/rathaus/baurecht/aktuelle-verfahren/ eingesehen werden.

Lageplan
Lageplan

Verfahrensart
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Regelverfahren.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Änderung hat das Ziel, die Voraussetzungen für ein Seniorenzentrum zu schaffen. Dafür sollen ausschließlich Nutzungen wie ein Wohn- und Pflegeheim, Betreutes Wohnen und Mitarbeiterwohnungen einschließlich zugeordneter medizinischer, therapeutischer und betriebstechnischer Ergänzungs- und Nebeneinrichtungen zulässig sein. Darüber hinaus werden die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen vorgesehen.
Dafür soll die derzeitige Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ (West) bzw. „Mischgebiet-MI“ (Ost) in „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ (Ausgleichsfläche; West) sowie in „SO Seniorenbetreuung“ (Ost) geändert werden.

2. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt auf der Grundlage des Entwurfes i.d.F.v. 11.05.2022

vom 27.05.2022 bis 27.06.2022

im Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, Brunnthal, 1. Obergeschoss, Zi. OG 09, während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Dabei wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Zusätzlich wird das Projekt in der Bürgerversammlung am 02.06.2022 vorgestellt. Sie findet im Festsaal des Hotel Landgasthofs Brunnthal, Münchner Straße 2, 85649 Brunnthal, 19.00 Uhr, statt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf i.d.F.v. 11.05.2022 sind auch im Internet unter http://brunnthal.de/rathaus/baurecht/aktuelle-verfahren/ veröffentlicht.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Brunnthal, 13.05.2022

Stefan Kern
Erster Bürgermeister