Flächennutzungsplan (31. Änderung: „Seniorenzentrum Hofolding West“, Hofolding)
1. Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.05.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 31. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Geltungsbereich
Ortseingang Hofolding West südlich der Sauerlacher Straße (gegenüber Netto-Markt) und nördlich des Kreuzwegs.
Folgende Grundstücke sind betroffen: Flst. 4 (Ost), 112 (West), je Gemarkung Hofolding.
Der Lageplan vom 11.05.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe Lageplan unten).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Flächennutzungsplans kann im Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, Brunnthal, 1. Obergeschoss, Zi. OG 09, während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter http://brunnthal.de/rathaus/baurecht/aktuelle-verfahren/ eingesehen werden.