Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 134 „SO FPA Kirchstockach West“, Kirchstockach

14. September 2023: Bekanntmachung

BEKANNTMACHUNG

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 134 „SO FPA Kirchstockach West“, Kirchstockach
Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB),
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

1. Aufstellungsbeschluss:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 13.09.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 134 „SO FPA Kirchstockach West“, Kirchstockach, beschlossen.

Geltungsbereich

Der Umgriff ist aus nachfolgendem Plan ersichtlich:

Betroffen sind die Grundstücke Flst. 946 Teilfläche (Vorhabengrundstück) und 1384/9 Teilfläche (Taufkirchner Straße, Erschließung), je Gemarkung Brunnthal.

Der Lageplan vom 13.09.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, Brunnthal, 1. Obergeschoss, Zi. OG 09, während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter http://brunnthal.de/rathaus/baurecht/aktuelle-verfahren/ eingesehen werden.

Verfahrensart

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird nach den normalen Verfahrensregelungen des BauGB aufgestellt (§§ 3, 4, 4a BauGB).

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Änderung hat das Ziel, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Mit der Erzeugungsanlage soll eine ökonomische und ökologische Energieversorgung der naheliegenden Jochen-Schweizer-Arena ermöglicht werden. Die lokale Energieerzeugung und Direktlieferung ermöglicht eine nachhaltige und CO2-neutrale Energieversorgung und wirtschaftliche Planungssicherheit. Sollte die Direktversorgungsleitung aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht umsetzbar sein, ist eine Einspeisung in das öffentliche Netz von Bayernwerk in der Taufkirchner Straße ebenso möglich.

2. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt auf der Grundlage des Entwurfes i.d.F.v. 13.09.2023

vom 28.09.2023 bis 27.10.2023

im Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, Brunnthal, 1. Obergeschoss, Zi. OG 09, während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Dabei wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf i.d.F.v. 13.09.2023 sind auch im Internet unter http://brunnthal.de/rathaus/baurecht/aktuelle-verfahren/ veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Brunnthal, 14.09.2023

Stefan Kern
Erster Bürgermeister