Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats
  1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens

    bis Montag, den 19.01.2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

  2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
    Nr. des Eintragungsraums Anschrift des Eintragungsraums Eintragungszeiten barrierefrei
    ja / nein
    1 Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal, Erdgeschoss, Zimmer EG 01 Montag: 8.00 — 12.00 Uhr und 13.30 — 18.00 Uhr
    Dienstag: 7.30 — 12.00 Uhr und 13.30 — 16.00 Uhr
    Mittwoch, Donnerstag: 8.00 — 12.00 Uhr und 13.30 — 16.00 Uhr
    Freitag: 8.00 — 12.00 Uhr
    zusätzlich:
    Montag, 12.01.2026: 8.00 — 12.00 Uhr und 13.30 — 20.00 Uhr
    Samstag, 17.01.2026: 10.00 — 12.00 Uhr
    ja


  3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.

  4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

  5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

Brunnthal, 01.12.2025


Stefan Kern
Erster Bürgermeister