Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung

Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung - FAKS); Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat am 04.06.2025 den Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatz-satzung - FAKS) beschlossen. 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.03.2022 in Kraft. 

Die Satzung liegt in der Verwaltung der Gemeinde, Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal, Erdgeschoss, Zimmer EG 06 (Frau Schuster), zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

Sie ist auch auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.brunnthal.de/rathaus/ortsrecht/ eingestellt.

Brunnthal, 16.06.2025


Stefan Kern
Erster Bürgermeister