Zeitweise Sperrung Markweg
Die Gemeinde Brunnthal erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO i.V.m. Art. 1 und 2 des Gesetzes zum Vollzug der StVO
aus Gründen der Sicherheit und Ordnung
folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
- Aufgrund des Baus der drei Windkraftanlagen im Hofoldinger Forst wird der Markweg für die verkehrsintensiven Tage an denen mit erhöhten Verkehrsaufkommen durch Baustellenverkehr zu rechnen ist laut Lageplan voll gesperrt.
Die Zeiträume sind wie folgt:
19.08. – 26.08.2024 2 Arbeitstage
02.09. – 08.09.2024 1 Arbeitstag
09.09. – 15.09.2024 1 Arbeitstag
16.09. – 22.09.2024 1 Arbeitstag
23.09. – 29.09.2024 3 Arbeitstage
30.09. – 06.10.2024 3 Arbeitstage
14.10. – 20.10.2024 3 Arbeitstage - Die Anordnung in Ziffer 1 tritt mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.
Gemeinde Brunnthal, 06.08.2024
Thomas Mayer
Zweiter Bürgermeister