Bodenrichtwerte für den Landkreis München zum 01.01.2026
Die Bodenrichtwerte liegen gem. § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung in der Zeit vom
24.08.2026 — 23.09.2026
im Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal, 1. Stock, Zimmer OG 02, öffentlich aus.
Auf das Recht, auch außerhalb dieser Frist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eine Auskunft über Richtwerte zu verlangen, wird hingewiesen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Die Auskünfte sind gem. Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 Kostengesetz i.V.m. Nr. 2.1.1/1.8 Kostenverzeichnis gebührenpflichtig.
Die Bodenrichtwertkarte/-liste ist urheberrechtlich geschützt, d.h. jede Verwendung, insbesondere Vervielfältigung und Veröffentlichungen — auch auszugsweise — ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Gutachterausschusses gestattet.
Brunnthal, 13.08.2026

Thomas Mayer
Zweiter Bürgermeister