Fundsachen

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Fundgegenstände

Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen (Eingang nach dem 01.05.2023)

Fundgegenstände mit Abgabedatum vor dem 01.05.2023 finden Sie in folgender Liste:

Gegenstand Fundort Fund-/Abgabedatum
Rucksack, Farbe schwarz, Inhalt: div. Hygieneartikel, Getränke, Bluetooth-Kopfhörer Sony Powerbank Hama Surpreme 10 inkl. Ladekabel, Taschenlampe blau, Schlüssel mit Anhänger, Staplerführerschein, Baseballkappe Parkplatz Zusestr. 6 29.07.2023
Herrenrad, Marke mbmfamily, Farbe: schwarz/weiß Rosenheimer Landstr. 17.04.2023
Kickroller, Marke: Crane, Farbe: schwar Feldweg Richtung Riedhausen 22.03.2023
Kleine silberne Creolen Grundschule Brunnthal 14.03.2023
Silberne Kette mit Anhänger (blauer Stein) Brunnthal Nord Parkplatz Aldi Süd 02.02.2023
Fahrrad Roadcruiser, Marke: Triumph, Farbe: schwarz Waldweg von Kirchstockach nach Brunnthal Nord 05.02.2023
Mountainbike, Marke: BULLS XCE-28, Farbe: neongrün Waldrand Münchner Str. 11.02.2023
einzelner Hausschlüssel an schwarzem Schlüsselband, Aufschrift "Liebherr" Kirchplatz Brunnthal 02.02.2023
Handy, Samsung in rosa Glitzerhülle Metro 27.01.2023
Autoschlüssel, Marke BMW Metro 27.01.2023
Lesebrille, Gestell silberfarben Metro 27.01.2023
Lesebrille, Gestell rot Metro 27.01.2023
silberfarbenes Armband mit Strasssteinen Metro 27.01.2023
silberfarbener Ring Metro 27.01.2023
Comfort Bike mit tiefen Einstieg, Marke: Easy Bike, Farbe: rot Maurerweg/Ecke Flurstr. 16.01.2023
Damenrad, Marke: Gregor, Farbe: grün Riedhauer Str. Ecke Am Sonnenfeld 09.01.2023
einzelner Schlüssel, schwarze Kappe mit kleinem weißen Draht Glonner Str. 2 30.12.2022
Notschlüssel von Funkautoschlüssel Gasstation neben Autobahn 28.12.2022
Handy, Marke: Xiaomi mit rotem Handyband Sportplatz Hofolding 28.12.2022
Handy mit dunkelgrüner Handyhüll Münchner Str. 20.12.2022
Schlüsselbund mit 2 Schlüssel und Anhänger "Rutronik 24" Tannenstr. Beim Kindergarten 14.12.2022
silberne Trachtenhaarspange Faistenhaarer Str. 13.12.2022
Autoschlüssel, Marke Audi Meisenstr. beim Altkleidercontainer 08.12.2022

Fundanzeige – Informationen für Finder

Jeder, der einen Wertgegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.

Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist grundsätzlich das Fundbüro der Gemeinde des Fundortes oder auch bei jeder Polizeidienststelle.

Bei der Entgegennahme der Fundanzeige sind die für die Ermittlung des Empfangsberechtigten erheblichen Umstände von Amts wegen festzustellen und schriftlich festzuhalten, insbesondere

Tag der Anzeige,
Zeit und Ort des Fundes,
Art der Fundsache,
Name und Anschrift des Finders,
ob die Sache von dem Finder verwahrt wird oder beim Fundbüro abgeliefert worden ist,
ob der Finder auf seine Rechte aus dem Fund (§§ 971 bis 975 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verzichtet.
Der Finder hat Anspruch auf einen Finderlohn. Dieser beträgt gemäß § 971 Bürgerliches Gesetzbuch 5 % des Sachwertes bei Gegenständen bis 500 Euro, vom Mehrwert zusätzlich 3 %.

Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder grundsätzlich das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass dem Finder vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist oder dieser sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Der Finder wird nach Ablauf der Frist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann (ggf. gegen eine Lager-/Bearbeitungsgebühr). Der Finder muss allerdings weitere drei Jahre lang mit einem Bereicherungsanspruch des früheren Eigentümers rechnen. Amtliche Dokumente dürfen nicht übereignet werden.

Fundanfrage - Informationen für Verlierer

Ist eine Fundsache dem Eigentümer zu zuordnen, so wird dieser schriftlich benachrichtigt (z.B. bei Ausweisdokumenten, Scheckkarten).

Über die Fundsachen informiert das Fundbüro u.a. in den regelmäßigen Bekanntmachungen (z. B. Anschlagtafeln, Gemeindeblättern) oder auf der Internetseite der Gemeinde. Hier wird in regelmäßigen Abständen eine Liste der Fundsachen veröffentlicht.

In einigen Gemeinden kann der Verlust auch angefragt bzw. angezeigt werden. Um Ihren verlorenen Gegenstand zweifelsfrei identifizieren zu können, sollte er in der Fundanfrage möglichst genau beschrieben werden und die Umstände des Verlustes (Tag, Ort) genannt werden.

Fundgegenstände, die im Fundbüro der Gemeinde abgegeben wurden, liegen für ein halbes Jahr zur Abholung bereit. Wenn sich der Verlierer nicht meldet, erwirbt der Finder regelmäßig das Eigentumsrecht an dem Fundgegenstand. Hat der Finder auf das Eigentumsrecht nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verzichtet, dann wird der Fundgegenstand versteigert oder wohltätigen Zwecken zugeführt.

Personen

Name Telefon Telefax Zimmer
Verena Brandt
08102 890-13 08102 890-99 EG 01