Fundsachen
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Fundgegenstände
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen (Eingang nach dem 01.05.2023)
Fundgegenstände mit Abgabedatum vor dem 01.05.2023 finden Sie in folgender Liste:
Gegenstand | Fundort | Fund-/Abgabedatum |
---|---|---|
Rucksack, Farbe schwarz, Inhalt: div. Hygieneartikel, Getränke, Bluetooth-Kopfhörer Sony Powerbank Hama Surpreme 10 inkl. Ladekabel, Taschenlampe blau, Schlüssel mit Anhänger, Staplerführerschein, Baseballkappe | Parkplatz Zusestr. 6 | 29.07.2023 |
Herrenrad, Marke mbmfamily, Farbe: schwarz/weiß | Rosenheimer Landstr. | 17.04.2023 |
Kickroller, Marke: Crane, Farbe: schwar | Feldweg Richtung Riedhausen | 22.03.2023 |
Kleine silberne Creolen | Grundschule Brunnthal | 14.03.2023 |
Silberne Kette mit Anhänger (blauer Stein) | Brunnthal Nord Parkplatz Aldi Süd | 02.02.2023 |
Fahrrad Roadcruiser, Marke: Triumph, Farbe: schwarz | Waldweg von Kirchstockach nach Brunnthal Nord | 05.02.2023 |
Mountainbike, Marke: BULLS XCE-28, Farbe: neongrün | Waldrand Münchner Str. | 11.02.2023 |
einzelner Hausschlüssel an schwarzem Schlüsselband, Aufschrift "Liebherr" | Kirchplatz Brunnthal | 02.02.2023 |
Handy, Samsung in rosa Glitzerhülle | Metro | 27.01.2023 |
Autoschlüssel, Marke BMW | Metro | 27.01.2023 |
Lesebrille, Gestell silberfarben | Metro | 27.01.2023 |
Lesebrille, Gestell rot | Metro | 27.01.2023 |
silberfarbenes Armband mit Strasssteinen | Metro | 27.01.2023 |
silberfarbener Ring | Metro | 27.01.2023 |
Comfort Bike mit tiefen Einstieg, Marke: Easy Bike, Farbe: rot | Maurerweg/Ecke Flurstr. | 16.01.2023 |
Damenrad, Marke: Gregor, Farbe: grün | Riedhauer Str. Ecke Am Sonnenfeld | 09.01.2023 |
einzelner Schlüssel, schwarze Kappe mit kleinem weißen Draht | Glonner Str. 2 | 30.12.2022 |
Notschlüssel von Funkautoschlüssel | Gasstation neben Autobahn | 28.12.2022 |
Handy, Marke: Xiaomi mit rotem Handyband | Sportplatz Hofolding | 28.12.2022 |
Handy mit dunkelgrüner Handyhüll | Münchner Str. | 20.12.2022 |
Schlüsselbund mit 2 Schlüssel und Anhänger "Rutronik 24" | Tannenstr. Beim Kindergarten | 14.12.2022 |
silberne Trachtenhaarspange | Faistenhaarer Str. | 13.12.2022 |
Autoschlüssel, Marke Audi | Meisenstr. beim Altkleidercontainer | 08.12.2022 |
Fundanzeige – Informationen für Finder
Jeder, der einen Wertgegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist grundsätzlich das Fundbüro der Gemeinde des Fundortes oder auch bei jeder Polizeidienststelle.
Bei der Entgegennahme der Fundanzeige sind die für die Ermittlung des Empfangsberechtigten erheblichen Umstände von Amts wegen festzustellen und schriftlich festzuhalten, insbesondere
Tag der Anzeige,
Zeit und Ort des Fundes,
Art der Fundsache,
Name und Anschrift des Finders,
ob die Sache von dem Finder verwahrt wird oder beim Fundbüro abgeliefert worden ist,
ob der Finder auf seine Rechte aus dem Fund (§§ 971 bis 975 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verzichtet.
Der Finder hat Anspruch auf einen Finderlohn. Dieser beträgt gemäß § 971 Bürgerliches Gesetzbuch 5 % des Sachwertes bei Gegenständen bis 500 Euro, vom Mehrwert zusätzlich 3 %.
Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder grundsätzlich das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass dem Finder vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist oder dieser sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Der Finder wird nach Ablauf der Frist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann (ggf. gegen eine Lager-/Bearbeitungsgebühr). Der Finder muss allerdings weitere drei Jahre lang mit einem Bereicherungsanspruch des früheren Eigentümers rechnen. Amtliche Dokumente dürfen nicht übereignet werden.
Fundanfrage - Informationen für Verlierer
Ist eine Fundsache dem Eigentümer zu zuordnen, so wird dieser schriftlich benachrichtigt (z.B. bei Ausweisdokumenten, Scheckkarten).
Über die Fundsachen informiert das Fundbüro u.a. in den regelmäßigen Bekanntmachungen (z. B. Anschlagtafeln, Gemeindeblättern) oder auf der Internetseite der Gemeinde. Hier wird in regelmäßigen Abständen eine Liste der Fundsachen veröffentlicht.
In einigen Gemeinden kann der Verlust auch angefragt bzw. angezeigt werden. Um Ihren verlorenen Gegenstand zweifelsfrei identifizieren zu können, sollte er in der Fundanfrage möglichst genau beschrieben werden und die Umstände des Verlustes (Tag, Ort) genannt werden.
Fundgegenstände, die im Fundbüro der Gemeinde abgegeben wurden, liegen für ein halbes Jahr zur Abholung bereit. Wenn sich der Verlierer nicht meldet, erwirbt der Finder regelmäßig das Eigentumsrecht an dem Fundgegenstand. Hat der Finder auf das Eigentumsrecht nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verzichtet, dann wird der Fundgegenstand versteigert oder wohltätigen Zwecken zugeführt.
- §§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren der Fundbehörden (FundV)
- Vollzug des Fundrechts
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 20. Juli 1977
Personen
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Brandt,
Verena
|
0 81 02 / 890 - 13 | 0 81 02 / 890 - 99 | EG 01 | verena.brandt@brunnthal.bayern.de |