Abschaffung Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat.
Symbolbild

Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise (nicht erst ab 6 Jahren, vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 1 PAuswG!) beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein. Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen (vgl. Nr. 1.1.2 PassVwV).

Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

  • Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
  • Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
  • Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2