Badeverbot am Deininger Weiher aufgehoben

Warnung besteht weiterhin

Das Badeverbot am Deininger Weiher ist wieder aufgehoben. Weiterhin warnt das Gesundheitsamt aber vor möglichen gesundheitlichen Risiken.

Die jüngst genommenen Proben aus dem Deininger Weiher haben keinen Nachweis von Microcystin, dem für die menschliche Gesundheit relevantesten Blaualgengift, erbracht. Daher kann in Rücksprache mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das in der vergangenen Woche ausgesprochene Badeverbot wieder aufgehoben werden.

Die zweite Beprobung des Deininger Weihers am 28. August 2023 ergab einen hohen, jedoch rückläufigen Blaualgenaufwuchs. Entsprechend der Wetterprognose ist in nächster Zeit nicht mit einer erneuten Hitzeperiode zu rechnen, die eine rasche weitere Zunahme der Blaualgen befürchten lassen würde.

Unabhängig vom Giftgehalt können jedoch bei starkem Blaualgenaufwuchs leichte Haut- und Bindehautreizungen und ggf. auch allergische Reaktionen auftreten. Das Gesundheitsamt warnt daher mit dem nachfolgenden Hinweis weiterhin vor möglichen gesundheitlichen Risiken:

Warnhinweise des Gesundheitsamts

Am Deininger Weiher liegt derzeit eine starke Blaualgenentwicklung vor. Diese Blaualgen können zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führen. Vermeiden Sie deshalb beim Baden Wasser zu schlucken. Vermeiden Sie den Aufenthalt im Bereich sichtbarer Schlieren. Kinder und Kleinkinder sind besonders gefährdet.
Falls Beschwerden nach dem Baden auftreten sollten, suchen Sie bitte einen Arzt auf.
Auch bei Tieren kann es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen.