31. Änderung des Flächennutzungsplans „Seniorenzentrum Hofolding West“, Hofolding

Erneute (2.) öffentliche Auslegung (§§ 4a Abs. 3, § 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.05.2025 die Änderung des Flächennutzungsplanänderungs-entwurfs i.d.F.v. 08.11.2023 mit der Begründung aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen beschlossen. 

Der neue Entwurf der 31. Flächennutzungsplanänderung i.d.F.v. 14.05.2025 für das Gebiet am Ortseingang Hofolding West, südlich der Sauerlacher Straße (gegenüber Netto-Markt) und nördlich des Kreuzwegs (Grundstücke Flst. 4, 112, je Gemarkung Hofolding) und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind 

vom 02.06.2025 bis einschließlich 23.06.2025,

im Internet unter http://brunnthal.de/rathaus/baurecht/aktuelle-verfahren/ und auf dem zentralen Landesportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/info.html veröffentlicht.
Zusätzlich dazu liegen sie während dieser Zeit im Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. OG 09, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich:

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nur noch in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an Bauleitplanung@brunnthal.bayern.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. in Schriftform, Textform oder zur Niederschrift während der allgemeinen Öffnungszeiten).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 31. Flächen-nutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 31. Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Boden Bodenaufbau, Bodenqualität, Bodenzusammensetzung; Versickerungs-fähigkeit
Umweltbericht; Baugrundgutachten; Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding 30.05.2022
Fläche Bestand/Änderung
Umweltbericht
Wasser Lage; Grundwasserverhältnisse; Versickerungsfähigkeit
Umweltbericht; Baugrundgutachten; Stellungnahme BUND 12.12.2023; Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt München 22.12.2023
Luft und Klima, Klimaschutz Bestand/Änderung; Windrichtung
Umweltbericht
Arten und Biotope, biologische Vielfalt Lage; Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung; Eingriff-Ausgleichs-Bilanz; Maßnahmen zur Vermeidung/Minimierung/Kompensation von Eingriffen
Umweltbericht; Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung; Stellungnahme BUND 12.12.2023
Orts- und Landschaftsbild Lage; Bestand/Änderung
Umweltbericht
Lage; Nutzungen; Verkehr; Geruch kein Trinkwasserschutzgebiet
Begründung; Umweltbericht; Schalltechnische Untersuchung (Verkehr, Gewerbe); Projektnotiz (Geruch); Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding 30.05.2022

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind ebenfalls im Internet unter o.g. Internetadresse veröffentlicht und liegen aus.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Brunnthal, 15.05.2025


Stefan Kern
Erster Bürgermeister