Mit Bescheid vom 08.08.2025, Az. 4.1-0010/23/FNP Brunnthal hat das Landratsamt München die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunnthal für das Gebiet westlich von Kirchstockach, östlich der BAB A 99 und südlich der Taufkirchner Straße (Grundstücke Flst. 946, Vorhabengrundstück und 1384/9, Erschließung, Gemarkung Brunnthal) genehmigt.
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Lageplan rot umrandet.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal, 1. Stock, Zimmer Nr. OG 09, während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Die in Kraft getretene Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist auch im Internet auf der gemeindlichen Homepage (https://www.brunnthal.de/rathaus/baurecht/bebauungsplaene/) eingestellt (§ 5a Abs. 2 BauGB).
Brunnthal, 10.10.2025
Stefan Kern
Erster Bürgermeister