Bekanntmachung über die Art der Verkündung des vorläufigen Ergebnisses
Die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der o.g. Wahlen unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss erfolgt durch Anschlag am
Rathaus Brunnthal, Münchner Straße 5, 85649 Brunnthal, Haupteingangstür,
sowie durch Veröffentlichung im Internet unter
https://www.brunnthal.de/aktuelles/kommunalwahl-2026/
Für den Beginn der Frist nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG (Annahme der Wahl) ist der Anschlag am Rathaus entscheidend.
Die Wahl gilt als angenommen, wenn die gewählte Person sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgelehnt hat.
Brunnthal, 02.02.2026
Cornelia von Hepperger
Wahlleiterin