Bekanntmachung über die Art der Verkündung des vorläufigen Ergebnisses

für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026

Die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der o.g. Wahlen unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss erfolgt durch Anschlag am

Rathaus Brunnthal, Münchner Straße 5, 85649 Brunnthal, Haupteingangstür,

sowie durch Veröffentlichung im Internet unter

https://www.brunnthal.de/aktuelles/kommunalwahl-2026/ 


Für den Beginn der Frist nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG (Annahme der Wahl) ist der Anschlag am Rathaus entscheidend.

Die Wahl gilt als angenommen, wenn die gewählte Person sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgelehnt hat.

Brunnthal, 02.02.2026

Cornelia von Hepperger
Wahlleiterin