Die Gemeinde Brunnthal erlässt folgende
Allgemeinverfügung
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Am Freitag, 27.06.2025 von 19.00 Uhr bis Samstag, 28.06.2025, um 08.00 Uhr bzw. am Ausweichtermin 28.06.2025 von 19.00 Uhr bis 29.06.2025, um 8.00 Uhr wird im Bereich nördlich um den Jugendspielplatz an der Kirchstochacher Str., im Bereich westlich bis Roßkopfweg, südlich bis Münchner Str., östlich Münchner Str. und oberhalb vom Sportzentrum (äußerer Veranstaltungsbereich – rot), das Mitführen oder Konsumieren von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Wegen u. Plätzen, sowie privaten Flächen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, verboten. Ausgenommen davon ist der grüne Veranstaltungsbereich sowie andere Freischankflächen.
Der genannte Bereich ist im anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist, rot umrandet. Der Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen, Wege und sonstigen öffentlichen Bereiche wird für diesen Zeitraum eingschränkt.
Sollte es zu Verstößen gegen diese Anordnung kommen, sind der Polizei/ der Gemeindeverwaltung und/oder dem Sicherheitsdienst, nach Aufforderung, die alkoholischen Getränke herauszugeben. Anderenfalls muss der rote Veranstaltungsbereich verlassen werden. (Art. 58 LStVG). Dem Sicherheitsdienst wird für das gesamte Veranstaltungsgelände das Hausrecht übertragen. -
Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
Die Allgmeinverfügung liegt in der Zeit vom 16.06. bis 27.06.2025 im Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal, Zimmer Nr. EG 02 (Frau Schober), zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Brunnthal, 02.06.2025
Stefan Kern
Erster Bürgermeister
