Besonderheit bei Bürgermeisterwahl

Handschriftlicher Eintrag von Personen nach eigenem Ermessen möglich

Als Wahlleiterin weise ich auf folgende Besonderheit bei der Wahl zur ersten Bürgermeisterin oder zum ersten Bürgermeister am 08.03.2026 hin:

Da nur ein Kandidat (Wahlvorschlag) für die Bürgermeisterwahl benannt ist, ist es erlaubt, jeden deutschen Staatsbürger und jede deutsche Staatsbürgerin, der oder die mindestens 18 Jahre alt ist, auf dem Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Feldern handschriftlich einzutragen und somit als Ersten Bürgermeister oder Erste Bürgermeisterin zu wählen.
Der Stimmzettel wird damit nicht ungültig.