Online-Versteigerung von Fundrädern

Die Gemeinde Brunnthal versteigert gem. §§ 979, 980 BGB regelmäßig ab Mittwoch, 25.06.2025

nicht abgeholte Fundräder über das Auktionshaus „Zoll-Auktion“ von Bund, Ländern und Gemeinden.
Hinweise und Informationen zum Ablauf der Online-Versteigerung finden Sie unter https://www.zoll-auktion.de/auktion/.

Die Fundräder werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit versteigert. 

Sollte Ihnen ein Fahrrad abhandengekommen sein, oder sollten Sie einen anderen Gegenstand verloren haben, können sich bis eine Woche vor Versteigerungstermin bei der Gemeindeverwaltung (Tel: 08102/890-13) erkundigen, ob das Fahrrad/der Gegenstand zwischenzeitlich gefunden wurde.

Am Versteigerungstermin können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, Sie können schlüssig beweisen, dass Sie Eigentümer sind.

Gemeinde Brunnthal, 26.06.2025


Stefan Kern
Erster Bürgermeister